Wenn Sie Anfang / Mitte November Bescheid darüber bekommen, dass Ihr Kind für das neue Kinderhausjahr keinen Platz bekommt, gibt es zwei Wahlverfahren:
1. Es hat sich mit dem Platz in unserer Einrichtung erledigt und Sie haben keinen Bedarf mehr oder
2. Sie möchten gerne auf der Warteliste bleiben.
Entscheiden Sie sich für Punkt 2 verläuft das Ganze wie folgt: Sie bleiben, bis zum neuen Auswahlverfahren für das nächste Jahr, auf der Warteliste. Für den Fall, dass ein Platz im laufenden Jahr frei wird und Ihr Kind in die Gruppenkonstellation passt, benachrichtigen wir Sie.
Kurz vor dem erneuten Auswahlverfahren, rufen wir Sie an und fragen nach, ob der Bedarf für einen Kinderhausplatz noch vorhanden ist. Haben Sie weiterhin den Wunsch, einen Platz in unserer Einrichtung zu erhalten, startet das Verfahren wie unter „Vergabe von freien Plätzen“ erklärt, von vorne. Der Wartelistenplatz ist somit keine Garantie für einen Kinderhausplatz im neuen Jahr.
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